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Bereits seit 2006 müssen Wohnungsneubauten mit Rauchmeldern ausgestattet werden. In der 2. Phase nun müssen bestehende Wohnungen durch den Besitzer (Mieter) bis zum 31.12.2009 entsprechend der Landesbauordnung M-V, § 48, Abs. 4 nachgerüstet werden.
Dies hat seinen Grund. Jährlich sterben in Deutschland rund 700 Menschen bei Bränden, nicht durch das Feuer, sondern an Rauchgasvergiftungen! Rauchmelder können zwar kein Feuer löschen, aber sie erkennen frühzeitig den giftigen Rauch und schlagen Alarm. Das rettet Menschenleben. Nach Einführung einer entsprechenden Verordnung in Schweden vor vielen Jahren konnte man feststellen, dass die Zahl der Toten bei Wohnungsbränden um 40 % gesunken ist. Auch in den USA und anderen Ländern ist dies bereits seit langem Pflicht! Nach den Vorreiterrollen anderer Bundesländer hat man nun auch in MV die Dringlichkeit erkannt und 2006 eine gesetzliche Regelung getroffen. Nach Aussagen des Verbandes „Norddeutscher Wohnungsunternehmen“ entstehen Ihnen beim Einbau durch den Vermieter Kosten von lediglich 42 Cent / Monat und Melder. (Siehe dazu untenstehende Presseinfos).
Wie viel ist Ihnen ein Menschenleben wert?
Hier ein Auszug aus der Landesbauordnung M-V. und einige Presseinformationen zu diesem Thema
Landesbauordnung
(in der Fassung vom 18.04.2006) Fundstelle: GVOBl. M-V 2006, S. 102
(Auszug)
§ 48
Wohnungen
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(4) In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Bestehende Wohnungen sind bis zum 31. Dezember 2009 durch den Besitzer entsprechend auszustatten.
Presseinfos
Rauchmelder kommen in die Miete
SVZ, 04. Dezember 2008 von roth
SCHWERIN - Mecklenburg-Vorpommerns Mieter müssen mit leicht steigenden Betriebskosten rechnen: Die Kosten für den bis Ende 2009 in MV vorgeschriebene Einbau von Rauchmeldern soll auf die Miete umgelegt werden. Darauf einigten sich gestern die Arbeitsgemeinschaft mecklenburgisch-vorpommerscher Wohnungsunternehmen und der Mieterbund. Für die 300 000 Wohnungen der 150 Mitgliedsunternehmen des Verbandes norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW) müssen allein 900 000 Geräte installiert werden. Bisher hätten bereits 17 Prozent der Wohnungsgesellschaften entsprechende Technik eingebaut. Für die zwei notwendigen Melder für eine Zwei-Raum-Wohnung müsse z. B. mit etwa zehn Euro jährlich für die Installationskosten und die Wartung der Geräte gerechnet werden, sagte Vorstandschef Wilfried Wollmann. Zwar seien per Gesetz die Mieter für den Einbau verantwortlich. Schätzungsweise 70 Prozent der Wohnungsunternehmen wollten aber den Einbau übernehmen, um gleiche Sicherheitsstandards zu erfüllen. Das Angebot schließe aber nicht aus, dass Mieter die Rauchmelder auch selbst einbauen könnten.
Dubiose Geschäfte mit dem Brandschutz
SVZ, 07. November 2008 von ddp
Die Neue Verbraucherzentrale (NVZ) hat vor zweifelhaften Angeboten privater Brandschutzberater gewarnt. Im Landkreis Bad Doberan seien derzeit Handzettel und Aushänge im Umlauf, mit denen angeblich geschulte Fachleute ihre Dienste beim Einbau von Rauchwarnmeldern in Privatwohnungen anbieten, teilten die Verbraucherschützer mit. Vermutlich seien die Berater jedoch lediglich am Zutritt zu Wohnungen sowie am Verkauf überteuerter Dienstleistungen interessiert, hieß es. Auch wenn mit den Schreiben ein offizieller Eindruck erweckt werde, handelten diese Firmen nicht im Behördenauftrag, betonte die „Neue Verbraucherzentrale“. Wohnungsbesitzer hätten zwar die Pflicht zur Installation von Rauchwarnmeldern. Wie sie das bewerkstelligten, bleibe aber ihnen überlassen. Haben Verbraucher Zweifel am Angebot privater Brandschutzberater, können sie es von der Verbraucherzentrale prüfen lassen.
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